Hygienekonzept HSG Rüsselsheim/Bauschheim/Königstädten

Die HSG Rüsselsheim / Bauschheim / Königstädten möchte innerhalb ihres Hygienekonzeptes stufenweise den Trainingsbetrieb anlaufen lassen.
Die Erfahrungswerte aus der 1. Stufe soll dabei in die weitere Verfahrensweise einfließen.
Sofern die Erfahrungen mit der 1. Stufe positiv verlaufen ist der Eintritt in die Stufe 2 nach 3 Wochen Trainingsbetrieb in Stufe 1 geplant.
1. Kontaktfreiheit
● Begrenzte Anzahl von Teilnehmern
Grundsätzlich dürfen maximal 11 Personen (inkl. Trainer) in einer Trainingsgruppe sein! Bei mehr als 1 Trainer/Betreuer (2 in der Jugend) muss die Spieleranzahl ggf. reduziert werden.
Bei Trainingsmaßnahmen der Jugendmannschaften ist ab einer Gruppengröße von 6 Spieler*Innen die Anwesenheit von einem 2. Trainer oder alternativ einer 2. erwachsenen Aufsichtsperson (z.B. Elternteil) zur Unterstützung bei der Umsetzung des Hygienekonzeptes erforderlich.
o Stufe 1
▪ Es werden maximal folgende Anzahlen von Spieler*Innen zugelassen, jeweils in der Halle bzw. pro Trainingsgruppe im Freien:
● Aktive: 10 Spieler*Innen
● A und B-Jugend: 9 Spieler*Innen
● C- Jugend: 7 Spieler*Innen
o Stufe 2
▪ Es werden maximal folgende Anzahlen von Spieler*Innen zugelassen, jeweils in der Halle bzw. pro Trainingsgruppe im Freien:
● Aktive: 10 Spieler*Innen
● A-, B- und C-Jugend: 9 Spieler*Innen
● D-Jugend: 7 Spieler*Innen, Trainingsangebot denkbar, sofern sehr gute Erfahrungen in C-Jugend gemacht wurden und die Jugendleitung eine Freigabe für das D-Jugend -Training erteilt.
● Keine Zweikämpfe
● Zwischen 2 Trainingsgruppen ist ein Leerlauf von 15 min einzuhalten, so dass zwischen den Spieler*Innen der beiden Trainingsgruppen kein Kontakt aufgenommen werden kann.
● Die Trainer der beiden Mannschaften haben auf das rechtzeitige Verlassen bzw. nicht frühzeitige Betreten der Sportanlage zu achten.

2. Einhaltung des Mindestabstandes von 2 Metern
● In unteren Jugenden kann aufgrund der Entwicklungsreife nicht garantiert werden, dass die Spieler*Innen den Mindestabstand einhalten werden. Daher wird es bis auf weiteres für die E-Jugend (<= 10 Jahre) sowie die noch jüngeren Minis kein Trainingsbetrieb angeboten werden.
In der Stufe 1 wird ebenfalls kein Trainingsbetrieb für die D-Jugend angeboten werden. Ein eventueller Trainingsbeginn der D-Jugend in Kleingruppen ab Stufe 2 bedarf der Freigabe durch die Jugendleitung.
● Die in Punkt 1 angegebenen Gruppengrößen bieten ausreichend räumliche Möglichkeiten, um den Mindestabstand einzuhalten.
● Die Spieler*Innen werden explizit darauf hingewiesen den Abstand einzuhalten. Die Trainer*Innen haben für die Einhaltung zu sorgen.
● Auf Partnerübungen ist zu verzichten, ebenso auf Übungen, die Kontakt erfordern (z.B. Zweikampfsituationen)
● Für den Notfall, bei dem der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, (z.B. Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Verletzungen) bekommen alle Trainer Einweghandschuhe und -masken gestellt.
3. Durchführung von Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten
● Vor dem Training haben alle Teilnehmer die Hände gründlich zu waschen oder zu desinfizieren.
● Auf die Nutzung von in den Hallen allgemein zugänglichen Sportgeräten wird vorerst verzichtet.
● Trainingsgeräte (z.B. Bälle) werden nur von maximal 2 Spielern gleichzeitig genutzt (die 2 Spieler bleiben während der gesamten Trainingseinheit ein „Paar“).
Siehe dazu die Einschätzung des DOSB zum Infektionsrisiko mittels Ballberührung wie im Positionspapier des Deutschen Handballbund e.V. zur Wiederaufnahme des Handballsports erwähnt: https://www.dhb.de/?proxy=redaktion/DHB-live-/Storage/Dokumente/2020_returntoplay/Return-To-Play_im_Amateursport_30042020.pdf
● Andere genutzte Sportgeräte (z.B. Bälle, Markierungshütchen, etc.) sind vor und nach der Benutzung zu desinfizieren, die Benutzung von Springseilen und Schaumstoffbalken (wegen der schlechten Desinfizierbarkeit der Oberfläche) wird vorerst untersagt.
Der Auf- und Abbau von benötigten Materialien erfolgt durch den Trainer mit Mund-Nasen-Schutzmasken.
● Die HSG wird alle Trainer mit Hände- und. Flächendesinfektionsmittel ausstatten. Dies soll für Notfallmaßnahmen dienen für den Fall, dass die städtischen Anlagen nicht mit entsprechenden Mitteln ausgestattet oder diese temporär verbraucht sind.
4. Umkleiden, Dusch- und Waschräume sowie Gemeinschafträume – außer Toilettenanlagen – müssen verschlossen bleiben
● Durch die Mannschaften wird keine Umkleidekabine in Anspruch genommen werden. Ggf. notwendige Umkleidemaßnahmen werden unter Einhaltung des Mindestabstandes am Trainingsort durchgeführt.
5. Der Zutritt zur Sportstätte erfolgt unter Vermeidung von Warteschlangen und Menschenansammlungen.
● Die Trainer*Innen und Spieler*Innen haben nach dem Trainingsende unverzüglich den Trainingsort zu verlassen. Gruppenbildungen sind zwingend zu unterlassen
● Zwischen 2 Trainingsgruppen ist ein Leerlauf von 15 min einzuhalten, so dass zwischen den Spielern der beiden Trainingsgruppen kein Kontakt aufgenommen werden kann. Die Trainer*Innen der beiden Mannschaften haben auf das rechtzeitige Verlassen bzw. nicht frühzeitige Betreten der Sportanlage zu achten.
● Die Hallenöffnungen müssen 15 min vor Trainingsbeginn erfolgen (elektronisches Schließsystem).
● Eltern, die ihre Kinder zum Trainingsort fahren oder von dort abholen werden angehalten im Auto zu warten.
● Während des Trainingsbetriebes werden keine Zuschauer (auch keine Eltern) zugelassen.
6. Schutz von Risikogruppen
● Kranke Spieler*Innen oder Trainer*Innen sollen nicht am Training teilnehmen.
● Spieler*Innen oder Trainer*Innen, die zu einer Risikogruppe gehören oder mit einer der Risikogruppe angehörigen Person im gemeinsamen Haushalt zusammen leben sollen nicht am Training teilnehmen.
7. Zeitfenster
● Gemäß angepassten Trainingsplan
o wird für die Freigabe der Hallenzeiten nachgereicht
8. Anzahl der Personen, die gleichzeitig eine Trainingseinheit absolvieren
● Pro Halle wird nur eine Trainingsgruppe gleichzeitig trainieren. Die Größe der Trainingsgruppen wird wie in Punkt 1 vermerkt begrenzt.
● Die Trainer*Innen werden verpflichtet ein Protokoll über jede Trainingseinheit zu erstellen. In diesem ist neben der vollständigen Liste sämtlicher anwesenden Personen zusätzlich – nach erfolgter Einweisung – zu vermerken, dass alle Teilnehmer des Trainings über das Hygienekonzept aufgeklärt wurden und mit Unterschrift zu bestätigen. Diese schriftliche Anwesenheitsliste muss mindestens 4 Wochen aufbewahrt und bei Bedarf jederzeit dem HSG Vorstand vorgelegt werden.

/ Neues